Ist das solidarische Grundeinkommen ein Bedingungsloses Grundeinkommen light?

Ein großes Thema in der öffentlichen Diskussion ist derzeit das von Berlins regierendem Bürgermeister Michael Müller vorgeschlagene „solidarische Grundeinkommen“.

Auch wenn es in den Medien ständig mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen verglichen wird, besteht die einzige Ähnlichkeit doch beim Namen.

Das solidarische Grundeinkommen soll Menschen gewährt werden, die Aufgaben wahrnehmen wie

Sperrmüllbeseitigung, Säubern von Parks, Bepflanzen von Grünstreifen, Begleit- und Einkaufsdienste für Menschen mit Behinderung, Babysitting für Alleinerziehende […].

Zumindest soll es über dem Existenzminimum liegen, aber durch die Verknüpfung mit Bedingungen deckt es leider sonst keines der Kriterien eines BGEs ab:

  1. die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  2. einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
  3. ohne Bedürftigkeitsprüfung und
  4. ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Dennoch ist der Beitrag von Michael Müller zum solidarischen Grundeinkommen sehr lesenswert, da er ausführlich, verständlich und leidenschaftlich die Gründe für ein BGE darlegt und die Diskussion befeuert; allein, er kommt zu einem anderen Schluss.